
Im Rahmen der Überarbeitung der Landesbauordnung sei 2007 festgelegt worden, dass nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren in allen Wohngebäuden in Rheinland-Pfalz Rauchmelder installiert sein müssen, erläuterte die Liberale. Diese Übergangsfrist laufe nun zum 12. Juli kommenden Jahres aus, so Becker. In der überwiegenden Zahl der Versicherungsverträge würden die jeweils gültigen Bestimmungen der Landesbauordnung zu Grunde gelegt. „Wenn nun ab dem 12. Juli 2012 Rauchmelder verbindlich in Rheinland-Pfalz vorgeschrieben sind, ein Wohnungseigentümer keine Rauchmelder installiert hat und es zu einem Brand kommt, dann kann dies zur Folge haben, dass er keinen Versicherungsschutz hat“, führte die Fraktionsvorsitzende aus.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Kreistagsfraktion eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, wie diese – gemeinsam mit den übrigen Unteren Bauaufsichtsbehörden - dafür Sorge tragen kann, dass die Hausbesitzer im Rhein-Lahn Kreis über diesen Sachverhalt rechtzeitig informiert werden. Die Verwaltung wurde gebeten, die Anfrage in der nächsten Kreistagssitzung zu beantworten.